Schallschutz

Das Richtige Maß an Schalldämmung
Schallschutz bei Fenstern bezieht sich ausschließlich auf den Schutz vor Luftschall. Der bauphysikalische Kennwert ist das Schalldämm-Maß R, das die Lautstärkedifferenz zwischen dem sogenannten Sende- und dem Empfangsraum beschreibt. Das Schalldämm-Maß eines Fensters hängt von der Art der Verglasung und den Scheibenzwischenräumen, der Rahmenkonstruktion, den Dichtungen und der Art des Wandanschlusses ab. Aber auch Rollladenkästen und Lüftungseinrichtungen sind gesondert mit ihren laut Eignungsnachweis bekannten Schalldämm-Maßen zu berücksichtigen.
Sind bei Umbau oder Sanierung schalltechnische Verbesserungen geplant, sollte eine Erhöhung des Schalldämmmaßes um mindestens 5 dB angestrebt werden. Veränderungen im Bereich von 0 bis 2 dB sind für das menschliche Ohr fast nicht wahrnehmbar, 3 bis 5 dB sind dagegen schon an der Schwelle zu Wahrnehmbarkeit. Deutlich wahrnehmbare Verbesserungen erreicht man mit Werten von 6 bis 10 dB.
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Bewertetes Schalldämmmaß Rw
Bewertetes Schalldämmmaß Rw
Einzeln gemessen
Das bewertete Schalldämmmaß Rw dient als einfache Kennzeichnung der Beurteilung des schalltechnischen Verhaltens von Verglasungen und Fenstern. Rw umfasst nur die Schallübertragung über das Bauteil ohne Nebenwege (z.B. Anschlussfuge) und wird in dB angegeben. Es wird ermittelt, indem Messungen in einem Prüfstand bei unterschiedlichen Frequenzen vorgenommen werden. Dieses Vorgehen berücksichtigt, dass unser Ohr auf Schallquellen mit niedrigen Frequenzen (100 bis ca. 400 Hertz) weniger empfindlich reagiert als auf solche mit höheren Frequenzen. Aus diesen Messungen wird eine Art Durchschnittswert ermittelt. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass schalldämmende Isolierglas-Produkte mit demselben bewerteten Schalldämmmaß bei einzelnen Frequenzen signifikante Unterschiede aufweisen können.
Im Gegensatz dazu berücksichtigt t das Bau-Schalldämm-Maß R’w die Nebenwegübertragung von der flankierenden Bauteil. Es beschreibt die tatsächliche Schalldämmung zwischen zwei Räumen und wird in einer Schallschutzbemessung mit den Anforderungswerten verglichen.
Resultierendes Schalldämmmaß Rw,res
Resultierendes Schalldämmmaß Rw,res
In Summe betrachtet
In der Praxis sind Bauteile oftmals aus Flächenanteilen unterschiedlicher Schalldämmung zusammengesetzt, beispielsweise Wände mit Türen oder Fenstern. Das resultierende Schalldämmmaß Rw, res gibt Auskunft über die Schallschutz-Eigenschaften zusammengesetzter Bauteile und kann berechnet werden, wenn die Schalldämm-Maße der einzelnen Bauteilflächen (Rw,i) bekannt sind.
Rw,res: resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß des zusammengesetzten Bauteils (dB)
Rw,i: bewertetes Schalldämm-Maß der i-ten Bauteilfläche (dB)
Si: i-te Bauteilfläche (m²)
Sges: Gesamtfläche des zusammengesetzten Bauteils raumseitig (m²)
Sind das Schalldämm-Maß der Außenwand, der Fensterflächenanteil und das erforderliche resultierende Bau-Schalldämm-Maß R’res, w [dB] bekannt, kann man das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß der Fenster mit folgender Formel berechnen:
SF: Fläche der Fenster oder Außentüren [m2]
Sg: gesamte raumseitige Außenbauteilfläche [m2]
Rw,F,erf: erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß der Fenster [dB]
R‘w, AW: bewertetes Schalldämm-Maß der Außenwand [dB]
R‘res, W: erforderliches bewertetes resultierendes Bau-Schalldämm-Maß